Am 21. März 2022 wurde die neue LSB-Verordnung verlautbart und tritt mit
21. September 2022 in Kraft!
https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/II/2022/116
Was sind die wesentlichen Neuerungen?
- Die Ausbildung wird auf 6 Semester (180 ECTS) ausgeweitet.
- Die Anrechnung von Vorerfahrungen wird in den Verantwortungsbereich der Ausbildungsinstitute fallen. Hierfür gibt es im Bundesgesetzblatt (Anlage 2) eine bindende Vorgabe.
- Die Überprüfung der absolvierten fachlichen Tätigkeit (Praktische Ausbildung und Psychosoziale Einzel- und Gruppenselbsterfahrung – Modul XII) wird durch die Ausbildungsinstitute erfolgen.
- Der Abschluss wird um eine kommissionelle Befähigungsprüfung bei der jeweiligen Prüfungsstelle der Landeskammer der gewerblichen Wirtschaft ergänzt, und es wird ein Titel (ähnlich dem Meistertitel) verliehen werden.
Welche Auswirkungen gibt es für aktive Lebens- und Sozialberater*innen?
- Alle aktiven LSB können weiterhin mit ihrer Gewerbeberechtigung Beratungen/Coachings wie bisher durchführen.
- All jene, die eine Aufschulung nach der neuen Verordnung machen möchten, um auch diesen Titel führen zu können, werden diese an unserem Institut absolvieren können.
- Die Zugangsvoraussetzung für die Masterlehrgänge wird sich aufgrund des neuen Universitätsgesetzes voraussichtlich ab 2023, ändern. Hierfür wird der Abschluss eines Bachelorstudiums notwendig sein. Matura und LSB Gewerbeberechtigung wird (so wie bisher) nicht mehr ausreichen.
Alternative:
Die bisherigen postgradualen Masterlehrgänge werden aufgrund der im Herbst 2021 novellierten Universitäts-/Hochschul-/Fachhochschulgesetze nur mehr bis September 2023 gestartet werden können. Danach hat jede/r LSB die Möglichkeit, ein Bachelorstudium auf einer Universität oder (Fach-) Hochschule zu absolvieren, worauf die LSB-Ausbildung vom jeweiligen Studienanbieter angerechnet werden muss (auch ohne Matura). Danach können sowohl Masterstudien als auch Doktorate angehängt werden (ein Doktorat war bisher nach einem postgradualen Master nicht möglich).
Welche Auswirkungen gibt es für sich gerade in Ausbildung befindende Personen?
- Die Zugangsvoraussetzungen für die Gewerbeeintragung erfolgen weiterhin nach der alten Verordnung, sofern der LSB-Lehrgang bis spätestens 20. September 2023 nach alter Verordnung gestartet wurde
- All jene, die eine Aufschulung nach der neuen Verordnung machen möchten, um auch diesen Titel führen zu können, werden diese an unserem Institut absolvieren können.
- Die bisherigen postgradualen Masterlehrgänge werden aufgrund der im Herbst 2021 novellierten Universitäts-/Hochschul-/Fachhochschulgesetze nur mehr bis September 2023 gestartet werden können. Danach hat jede/r LSB die Möglichkeit, ein Bachelorstudium auf einer Universität oder (Fach-) Hochschule zu absolvieren, worauf die LSB-Ausbildung vom jeweiligen Studienanbieter angerechnet werden muss (auch ohne Matura). Danach können sowohl Masterstudien als auch Doktorate angehängt werden (ein Doktorat war bisher nach einem postgradualen Master nicht möglich).
Was bedeutet das für Personen, die sich aktuell für eine LSB Ausbildung interessieren?
Im September 2022 starten wir voraussichtlich den letzten LSB Lehrgang nach der alten Verordnung.
Der Vorteil ist, dass sie die Möglichkeit haben, noch innerhalb von 5. Semestern nach den alten Richtlinien abzuschließen.
Ab September 2023 planen wir, nach der neuen Verordnung (6 Semester = 180 ECTS) auszubilden.
Gerne erläutern wir Ihnen in einem persönlichen Gespräch die Vor- und Nachteile der jeweiligen Ausbildungsverordnungen!